Wichtige Information:
Für Jugendliche einkommensschwacher Familien besteht die Möglichkeit der Beitragsübernahme durch das BuT-Projekt (Bund- und Teilhabe) durch die Sozialbehörde. Die Vorlage einer gültigen BuT-Bescheinigung ist eine Bringschuld der Eltern.
Sofern seitens der betroffenen Familien keine gültige Bescheinigung vorgelegt wird, wird ab 1.4.2025 ohne weitere Aufforderung der Betragseinzug über die im Mitglieder-Stammsatz hinterlegte Bankverbindung vorgenommen.