Hamburg, 25.5.2018
Datenschutzrichtlinie für den TuS Osdorf von 1907 e.V.
Auf der Basis der „Datenschutzverordnung (DS-GVO)" der Europäischen Union gilt für den TuS Osdorf von 1907 e.V. und seine Mitglieder ab 25.05.2018:
1. Alle Organe des Vereins, Mitarbeiter und Funktionsträger, sind verpflichtet, nach außen hin und Dritten gegenüber die gesetzlichen Bestimmungen der DS-GVO und des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Jedes Mitglied ist damit einverstanden, dass der Verein zur Erfüllung seiner Zwecke und Aufgaben personenbezogene Daten seiner Mitglieder speichert und vereinsintern sowie innerhalb der Verbände, bei denen der Verein Mitglied ist, übermittelt.
2. Jedes Mitglied hat das Recht auf
a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
b) Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind.
c) Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt.
d)Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn deren Speicherung unzulässig war.
3. Den Organen und allen Mitgliedern des TuS Osdorf oder sonst für den Verein tätigen Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben benannten Personen aus dem Verein hinaus.
4. Ein Mitglied, das die Anwendung dieser Datenschutzrichtlinie oder einzelner Punkte, ohne die der Zweck des Vereins nicht oder nur eingeschränkt verfolgt werden könnte, nicht anerkennt und dies dem Verein schriftlich bis zum 31.12.2018 mitteilt, kann seine Mitgliedschaft bis zum 31.12.2018 ausnahmsweise ohne Einhaltung der durch die Satzung vorgegebenen Fristen durch schriftliche Erklärung an den Vorstand beendigen.
5. Bei der Beantragung neuer Mitgliedschaften ist ab 25.5.2018 ein schriftliches Anerkenntnis dieser Datenschutzrichtlinie zwingende Voraussetzung.
Der Vorstand