Kinder & Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz im Sportverein

Vereine sind für viele Jugendliche ein wichtiger Teil ihrer Lebenswelt. Werte wie gegenseitige Rücksichtnahme, Verantwortungsbewusst- sein und Zuverlässigkeit können im Verein ganz konkret erfahren und gelebt werden.

Die Kinder- und Jugendarbeit zählt zu den wichtigsten, gesellschaftlichen Leistungen unserer Sportvereine. Hier wird im besten Sinne Zukunft gestaltet.

Die dabei entstehende körperliche und emotionale Nähe birgt aber auch das Risiko für Grenzüberschreitungen. 

Eltern bestätigen, dass sie ihre Kinder in Sportvereinen besser aufgehoben wissen, die das Thema „sexualisierte Gewalt“ bewusst auf die Agenda setzen und diesbezüglich transparent, entschlossen und vor allem präventiv handeln. 

Verhaltenskodex für den TuS Osdorf von 1907 e.V. zur Prävention Sexualisierter Gewalt im Sport. PDF

Der Verein verpflichtet sich, 

für eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Transparenz von Rechten gerade von Kindern und Jugendlichen zu sorgen, 

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Trainer zu sensibilisieren und sie in der Entwicklung eines kompetenten Umgangs mit Hinweisen und Beschwerden zu sexualisierter Gewalt in all ihren Ausprägungen zu unterstützen, 

bei der Auswahl von Mitarbeiter/innen, wie z.B. Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen oder Jugendleiter/innen, diese durch eine aktive Auseinandersetzung mit den Inhalten der Verhaltensrichtlinie für das Thema zu sensibilisieren und so ihre Aufmerksamkeit gegenüber Grenzüberschreitungen durch sexualisierte Gewalt zu erhöhen. Die Unterschrift unter die Verhaltensrichtlinie bzw. die Einbindung in einen Angestellten- oder Honorarvertrag soll auch als deutliches Warnsignal an potenzielle Täter und Täterinnen dienen, 

ausgewählte Vertrauenspersonen als Ansprechpartner zu benennen, die interne Verfahren aufbauen und Kontakt zu den zuständigen externen Beratungsstellen vermitteln und unterhalten, 

Ressourcen für die Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt zur Verfügung zu stellen, 

auf die spezifischen Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen aufmerksam zu machen.

Austausch/Fortbildungen 

Erweitertes Führungszeugnis 

Alle Mitarbeiter/-innen und Trainer, die mit minderjährigen Spieler/-innen aufgrund ihres Aufgabengebiets in Kontakt treten, sind verpflichtet, im Rhythmus von drei Jahren, ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis der Geschäftsführung vorzulegen.

Notfallplan/Ablaufplan

Im Fall eines vagen Verdachts: 

Verhaltens- oder Wesensänderungen einer Person könnten Anhaltspunkte für einen vagen Verdacht sein. Bitte dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen und Wahrnehmungen bzw. nehmen Sie vage Verdachte anderer ernst. Kontaktieren Sie die PSG-Beauftragte (PSG – Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt), damit mit weiteren Maßnahmen dem Verdacht nachgegangen werden kann. 

Wird ein sexueller Übergriff beobachtet, von der betroffenen Person zugetragen bzw. ein Verdacht begründet, spricht man von einem erhärteten Verdacht. Bei strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt muss sofort die PSG-Beauftragte informiert werden. 

Es muss mit Hilfe einer Fachberatung geklärt werden, ob unmittelbare Gefahr für die betroffene Person besteht und vorläufige Maßnahmen ergriffen werden müssen. Bei unmittelbarer Gefährdung, wird das Jugendamt/ Polizei informiert. 

Präventionsangebote/ Kooperationen 

„Zündfunke“ im Hamburger Sportbund/Sportjugend

Tel. 040 – 419 08 264

info@zuendfunke-hh.de

Ansprechpartnerin des TuS Osdorf: Sylvia Elsen,

Telefon: 0176 48 35 38 88

kinderschutz@tus-osdorf.de

TuS Osdorf, der Vorstand im Februar 2023

Verhaltensregeln zur Prävention sexualisierter Gewalt.PDF

Diese Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung aller Art als auch dem Schutz von Mitarbeiter/innen vor einem falschen Verdacht.

1. Keine Einzeltrainings ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte

Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten. D. h. wenn ein/e Trainer/in Einzeltraining für erforderlich hält, muss eine weitere Person anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.

2. Keine Privatgeschenke an Kinder

Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter bzw.

einer weiteren Mitarbeiterin abgesprochen sind.

3. Einzelne Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen

Einzelne Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen. Kinder und Jugendliche übernachten nicht im Privatbereich der betreuenden Personen.

4. Kein Duschen bzw. Übernachten alleine mit einzelnen Kindern

Es wird nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen geduscht (ggf. als letzte Person die Dusche nutzen). Es wird nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen übernachtet. Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen, z. B. im Rahmen von Sportfesten, Freizeiten oder vergleichbaren Veranstaltungen sind möglich. Umkleidekabinen werden erst nach Anklopfen und Rückmeldung betreten.

5. Keine Geheimnisse mit Kindern

Es werden keine „Geheimnisse“ mit Kindern und Jugendlichen geteilt, auch nicht in Chats, per E-Mail- Verkehr oder anderen Formen digitaler Kommunikation mit einzelnen Kindern. Alle Absprachen/ jegliche Kommunikation können öffentlich gemacht werden.

6. Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern

Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.

7. Transparenz im Handeln

Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Verantwortlichen abzusprechen. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.

Interventionsleitfaden zur Prävention sexualisierter GewaltPDF

Stand November 2022

Einleitung

Vorfälle von sexualisierter Gewalt in Sportvereinen oder -verbänden können auch mit Präventionskonzepten nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Daher ist es wichtig, bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung als Verein oder Verband so reagieren zu können, dass Gefahrensituationen für Kinder und Jugendliche möglichst schnell unterbunden werden und Vereins- bzw. Verbandsverantwortliche ihrer Garantenpflicht (d.h. der Verantwortung zum Schutz der Kinder und Jugendlichen) nachkommen. Dieser Interventionsleitfaden soll dabei Hilfestellung und Orientierung sein.

1 Leitfaden

Vorgehensweise im Verdachtsfall (Beschreibung der einzelnen zu durchlaufenden Schritte):

Vormerkung: Vorfälle und/oder Verdachtsmomente müssen an den/die Ansprechpartner*in PSG gemeldet werden.

Kontakt:

Sollten Informationen erst anderen Vertrauenspersonen gemeldet worden sein, so ist der/die An-

sprechpartner*in PSG unbedingt in Kenntnis zu setzen, da er/sie die nötigen Schritte einleiten wird.

Grundsätzlich gilt:

Ruhe bewahren

Durch überlegtes Handeln können Fehlentscheidungen und übereilte Reaktionen vermieden werden.

Schutz

Der Schutz des Betroffenen steht an erster Stelle. Oberste Priorität hat die Wahrnehmung der Interessen des Opfers.

Gesprächsbereitschaft

Der betroffenen Person wird von dem/der Ansprechpartner*in PSG Gesprächsbereitschaft signalisiert. Der/die Betroffene kann erzählen, ohne dass ihm/ihr suggestive Fragen gestellt werden. Den Schilderungen der betroffenen Person wird zunächst einmal geglaubt.

Prozess Dokumentation

Dokumentieren aller Beobachtungen und Gespräche, die mit der betroffenen Person geführt wurden, so detailliert wie möglich. Dazu gehört auch eine ausführliche schriftliche Darstellung und Begründung der getroffenen Entscheidung. Der in Kapitel 2 vorgestellte Dokumentations- bogen kann dabei als Vorlage bzw. Hilfestellung herangezogen werden.

Prüfung von sofortigem Handlungsbedarf

Besteht die Gefahr von weiteren Übergriffen, werden Opfer und Täter/in umgehend getrennt. Der Vorwurf muss genaustens überprüft werden. Der/die Beschuldigte hat ein Recht auf Ge- hör. Es gilt zunächst immer die Unschuldsvermutung. Es darf nicht zu einer vorschnellen oder öffentlichen Vorverurteilung kommen, damit der Ruf im Falle eines falschen Verdachts keinen Schaden nimmt. Der/die Beschuldigte sollte von seinen Aufgaben zunächst zeitlich beschränkt freigestellt werden, bis entweder die Ermittlungen abgeschlossen sind oder seine/ihre Un- schuld bewiesen ist. Diese Maßnahme hat sichernden Charakter, damit der/die Beschuldigte nicht eventuellen Vorverurteilungen ausgesetzt ist. Bei jedem Verdacht muss zunächst die strafrechtliche Unschuldsvermutung des/der Beschuldigten Anwendung finden. Diese Un- schuldsvermutung gilt bis zu einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung.

Aufklärung und Beratung

Es wird nichts unternommen, was der/die Betroffene nicht möchte. Der/die Betroffene wird über seine/ihre weiteren Möglichkeiten aufgeklärt, es wird jedoch keine Strafanzeige aus ei- gener Motivation gestellt. Die Kommunikation erfolgt zunächst ausschließlich zwischen PSG- Ansprechpartner*in und betroffener Person (bei Minderjährigen: und/oder Eltern).

Inanspruchnahme Professioneller Hilfe

Da weder Beratung noch Strafverfolgung zu den Kernaufgaben des DVMF gehören, ist es ggf. notwendig, externen Sachverstand hinzuzuziehen. Dies können zum Beispiel lokale Beratungs- stellen, Niederlassungen des Kinderschutzbundes oder des Weißen Rings sein. Bei Bedarf soll schnell professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden können. Anrufe bei Hilfsorganisationen bzw. der Polizei können hierbei sowohl durch die betroffene Person (bei Minderjährigen auch durch die Eltern) als auch durch den den/die Ansprechpartner*in PSG oder anonym erfolgen. Der/die Ansprechpartner*in PSG unterstützt den/die betroffene Person hier bei der Aufklärung des Verdachts, soweit es ihm/ihr möglich ist.

2 Dokumentationsbogen

Beschwerdemanagement zur Prävention sexueller Gewalt (PSG)PDF

Der TuS Osdorf von 1907 e.V. benennt eine PSG-Ansprechperson, die ihren Mitgliedern für Fragen zum Themenfeld sexualisierter Gewalt im Sport als Ansprechpartner dient. Die Veröffentlichung der Kontaktdaten sind auf der Website und in den Aushängen des Vereins sichergestellt.

Interessierte und Betroffene können telefonisch, schriftlich oder im persönlichen Gespräch Kontakt aufnehmen.

Die Der TuS Fachberatungsstelle Zündfunke e.V. und die Hamburger Sportjugend sichern darüber hinaus eine Anlaufstelle außerhalb des Vereinssports ab. Die Fachberatungsstelle Zündfunke e.V. und die Anlaufstelle der HSJ arbeiten Hand in Hand und in Absprache mit dem Verein und den Betroffenen, wenn ein Vorfall nicht innerhalb des Sportvereins aufzuarbeiten ist.

Alle Haupt- und Ehrenamtlichen des TuS Osdorf verpflichten sich zu einer Kultur des Hinschauens, nehmen Hinweise ernst und gehen diesen entsprechend des Handlungsleitfadens Intervention nach.
Sie beziehen die PSG-Ansprechperson mit ein. Geeignete Maßnahmen in Verdachtsfällen oder bei konkret benannten Vorfällen erfolgen auf dieser Grundlage.

TuS Osdorf, der Vorstand im Februar 2023

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